An unserem Amt ist das überregionales Fachzentrum Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) angesiedelt. Die EIF unterstützt eine wettbewerbsfähige, umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft. Unser Fachzentrum betreut die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.
Ansprechpartner
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit der Abteilung Förderung zuständig für die Förderabwicklung im Landkreis Kulmbach und Kronach.
Gemeindezuständigkeit der Sachbearbeiter im Landkreis Kulmbach
Gemeindezuständigkeit der Sachbearbeiter im Landkreis Kronach
Die investive KULAP-Förderung B59 ist bayernweit möglich. Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bis zu 80 % förderfähig. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ländliche Entwicklung. Für Vorhaben zur Steigerung der Artenvielfalt ist vor der Antragstellung die Wildlebensraumberatung am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzubeziehen.
Landwirte können im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Anträge stellen. Neu im Programm ist die Förderung der Umstellung von Milchkuhhaltung auf zum Beispiel Mutterkuhhaltung. Die Schadstofffreisetzung in der Schweinehaltung soll durch die Förderung von Multiphasenfütterungen reduziert werden. Um den Obst-, Garten und Weinbaubetrieben bei den Herausforderungen des Klimawandels zu helfen, werden Maßnahmen zur Frostprävention unterstützt.
Die Antragstellung für die Teile B und C des BaySL Digital erfolgt wie bereits bei Teil A online in iBALIS. In Teil B sind Düngesensoren zur organischen und mineralischen Düngung förderfähig. In Teil C können digitale Hacktechnik sowie Feldrobotern mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Informationen zur Antragstellung sowie Produktlisten zur förderfähigen Technik finden Sie im Förderwegweiser.
Landwirte können nun für eine Vielzahl kleinerer Investitionen Fördergelder beantragen. Das aus Landesmitteln finanzierte Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft bietet jetzt noch mehr Anreize, um kleinere Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und zur Vermeidung von Witterungsschäden zu ermöglichen.
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Die Gewährung von Direktzahlungen oder Zahlungen im Rahmen bestimmter Fördermaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums ist an die Einhaltung von Vorschriften geknüpft. Dieses System der Auflagenbindung heißt Cross Compliance (CC). Die zuständigen Behörden vor Ort - wie Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Veterinärämter, Naturschutzbehörden und andere - kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden.
Broschüre zu den aktuellen CC-Kontrollkriterien - Staatsministerium